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Ministerpräsidentin: Schwesig hält AfD-Verbotsverfahren aktuell für „zu früh“

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hält ein Verbot der AfD oder einen Grundrechtsentzug für bestimmte Personen wie den Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke für zu früh. Laut Grundgesetz können Personen bestimmte Grundrechte entzogen werden, wenn sie diese „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen“, wie es im Grundgesetzt heißt. Sie könne total verstehen, dass es entsprechende Forderungen gebe, sagte die SPD-Politikerin im ARD-Morgenmagazin. „Ich sage aber auch ganz klar, es ist noch zu früh, das abschließend zu beurteilen.“

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hält ein Verbot der AfD oder einen Grundrechtsentzug für bestimmte Personen wie den Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke für zu früh. Laut Grundgesetz können Personen bestimmte Grundrechte entzogen werden, wenn sie diese „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen“, wie es im Grundgesetzt heißt. Sie könne total verstehen, dass es entsprechende Forderungen gebe, sagte die SPD-Politikerin im ARD-Morgenmagazin. „Ich sage aber auch ganz klar, es ist noch zu früh, das abschließend zu beurteilen.“

Schwesig sagte, sie finde es wichtig das Urteil abwarten, ob man die AfD bundesweit als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Die rechtlichen Hürden für Verbote seien groß. „Das sollte einen nicht abhalten, aber ich finde, es ist zu früh.“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft, was auch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie etwa Observation erlaubt. Die Partei versucht, sich dagegen mit juristischen Mitteln zur Wehr zu setzen. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster dazu wird für Ende Februar erwartet. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird die AfD vom jeweiligen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch bewertet.