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Steuern sparen: Sogar Trinkgeld und Hotel: Diese Umzugskosten akzeptiert das Finanzamt

Möbelpacker, Maler und Makler – ein Umzug ist teuer und stressig. Immerhin kann sich ein Wohnungswechsel steuerlich auszahlen. Ab März gelten neue Umzugspauschalen. Sogar Trinkgelder kann man beim Finanzamt einreichen.

Zur Ausbildung raus aus dem Kinderzimmer, für den neuen Job in die Großstadt, zur großen Liebe aufs Land oder im Alter in den ebenerdigen Bungalow? So mancher neue Lebensabschnitt beginnt mit einem Umzug. Doch zwischen Wohnungssuche und dem letzten ausgepackten Karton liegen meist viel Zeit, Stress und Geld. 

Zumindest bei der finanziellen Last eines Wohnungswechsels kann das Finanzamt etwas Abhilfe schaffen. Es akzeptiert einige Umzugskosten steuermindernd. Wie groß der Rabatt ausfällt, hängt vom Anlass des Umzugs ab.

Berufliche Umzüge bringen steuerlich am meisten

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann in seiner Steuererklärung besonders viele Umzugskosten absetzen. Denn diese zählen zu den Jobkosten. Mit Kosten für Makler und Möbelpacker und doppelter Miete knacken Angestellte leicht die Werbungskostenpauschale: 

Das Finanzamt berücksichtigt bei jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer pauschal 1230 Euro im Jahr als berufliche Kosten – ohne Nachweise. Wer mehr für den Job ausgibt, inklusive der Ausgaben für einen jobbedingten Umzug, kann auch mehr abrechnen. Das fällt den meisten Wohnsitzwechselnden sicher leicht, denn die Ausgaben für einen Umzug läppern sich rasch.STERN PAID IV Beraterin Mallorca 20:02

Selbst Hotelrechnungen akzeptieren Finanzbeamte

Für die Suche nach einer neuen Bleibe können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Ausgaben für Makler, Inserate und Gebühren von Online-Immobilienbörsen geltend machen. Das gilt für beruflich bedingte Umzüge. Außerdem zählen die Kosten von bis zu zwei Besichtigungsterminen am zukünftigen Wohnort. Für die Reisen rechnet man Fahrtkosten sowie Verpflegung und Hotel ab.

Gelingt zeitlich kein reibungsloser Übergang zwischen zwei Wohnsitzen, winkt das Finanzamt doppelte Miete durch. Für die Zeit von der Kündigung des alten Mietverhältnisses bis zum Auszugstag setzen Steuerpflichtige die Miete ihres neuen Zuhause an. Für die Zeit zwischen Auszug und Ende der Kündigungsfrist rechnen sie die Miete der alten Wohnung ab. Kommt es mit dem alten Vermieter zum Streit über das Vertragsende, kann man Anwalts- und Prozesskosten geltend machen.

Am Umzugstag kommt einiges zusammen: Wer für Möbel und Hausrat einen Wagen mietet oder ein Umzugsunternehmen beauftragt, setzt die Transportkosten ab. Für eigene Fahrten zählen mit dem Auto pauschal 30 Cent pro Kilometer, bei öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlichen Kosten.

Gehen unterwegs Haushaltsgegenstände verloren oder kaputt und keine Versicherung springt ein, setzen Wohnungswechselnde die Wiederbeschaffungskosten an.Steuertipps 13.17

Für Essen und Trinken am Umzugstag setzen Steuerpflichtige je nach Abwesenheit vom alten Zuhause Verpflegungspauschalen an. Pro umziehende Person sind bis zu 28 Euro drin. Für das Jahr 2024 könnte sich der Wert noch auf 32 Euro erhöhen, wenn das Wachstumschancengesetz verabschiedet wird. Ist im neuen Zuhause noch keine Übernachtung möglich, zählen außerdem Hotelkosten.

In manchen Fällen, in denen Familien wegen des neuen Jobs eines Elternteils umziehen, haben Kinder anschließend Schwierigkeiten, in der Schule mitzukommen. Deshalb fördert das Finanzamt Nachhilfe, mit der Kinder den Unterrichtsstoff aufholen können: Bei Umzügen im Januar und Februar dieses Jahres erkennen die Beamten Nachhilfekosten bis zu 1181 Euro pro Kind an, bei Umzügen ab März sind es 1286 Euro.

Für alle Ausgaben gilt natürlich: Rechnungen aufbewahren. Diese müssen zwar nicht mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden, aber unter Umständen bittet das Finanzamt nachträglich um Nachweise.

Pauschale für Trinkgeld, Montage, Ummelden

Neben den Posten, die ordentlich ins Budget gehen, entstehen auch kleine Ausgaben, etwa für Schönheitsreparaturen, Abbau- und Anschlusskosten von Herd oder Waschmaschinen, Kosten der Ummeldung oder Trinkgelder für Möbelschlepper. Über diese können Umziehende für das Finanzamt Buch führen. Oder sie sparen sich das Belegesammeln und rechnen solch kleine Auslagen pauschal ab.

Die Umzugspauschalen steigen für Umzüge ab März 2024: Alle, die für den Job umziehen, können dann 964 Euro pauschal für sonstige Umzugsauslagen abrechnen. Bisher liegt der Wert noch bei 886 Euro. Für alle mitumziehenden Personen, meist Partner und Kinder, kommen nochmal jeweils 643 Euro hinzu. Bei Umzügen bis Ende Februar 2024 sind es noch 590 Euro. 

Und wer vor dem Umzug keine Wohnung hatte oder mit dem Umzug seine Wohnung aufgibt, der kann künftig 193 Euro ansetzen anstatt nur 177 Euro. Stichtag für die Höhe der Pauschale ist der Tag vor dem Einladen von Mobiliar und Hausrat.Warum ziehen Sie um, Nina?   20.20

Beruflicher Umzug wegen kürzerer Fahrzeit

Übrigens: Ein beruflicher Umzug liegt nicht nur vor, wenn sie für den Jobwechsel von einem Ort in einen anderen ziehen. Auch wenn der Wohnsitzwechsel die Fahrtzeit zur Arbeit deutlich verkürzt, kann es sich um einen jobbedingten Umzug handeln. Damit das Finanzamt mitspielt, sollte sich die Fahrzeit um mindestens eine Stunde verkürzen. Hier zählen Hin- und Rückweg zusammen. Je Fahrtweg genügt eine Zeitersparnis von 30 Minuten.

Wenn die Gesundheit zum Umzug zwingt

Manche Krankheiten schränken so ein, dass ein Umzug nötig wird, etwa in eine ebenerdige Wohnung oder ein behindertengerechtes Haus. Bei krankheitsbedingten Umzügen gehören die anfallenden Kosten steuerlich zu den außergewöhnlichen Belastungen. Auch hier zählen nachweisbare Ausgaben für Transport, Wohnungssuche und doppelte Miete. Kranke müssen allerdings begründen, dass ihre Krankheit Grund für den Umzug ist. Das Finanzamt prüft.

Hinzu kommt, dass erkrankte Wohnsitzwechselnde einen Teil ihrer Kosten selbst tragen müssen. Ihren Eigenanteil, also die zumutbare Belastung, richtet sich nach Einkommen und Familienstand. In ihrer Steuererklärung teilen Umziehende zwar alle ihre Kosten mit, doch erst Ausgaben, die diese Grenze übersteigen, berücksichtigt das Finanzamt steuermindernd.

Kaum Steuererleichterung bei einem privaten Umzug

Allen, die mit dem Partner oder der Partnerin zusammenziehen, von der Wohnung ins Eigenheim umsiedeln oder aus anderen privaten Gründen ein neues Zuhause suchen, erhalten kaum Unterstützung vom Finanzamt: Kosten für den Möbeltransport rechnen sie als haushaltsnahe Dienstleistungen ab und Ausgaben für den Möbelaufbau oder Malerarbeiten gelten als Handwerkerkosten. 

Wichtig: Über die erbrachten Dienstleistungen muss eine Rechnung ausgestellt werden und Kunden müssen den Betrag per Überweisung bezahlen. 20 Prozent der Kosten zieht das Finanzamt dann direkt von der Steuerlast ab.

Dieser Artikel erschien zuerst im Wirtschaftsmagazin „Capital“, das wie der stern Teil von RTL Deutschland ist.