[REQ_ERR: COULDNT_RESOLVE_HOST] [KTrafficClient] Something is wrong. Enable debug mode to see the reason. Fragen & Antworten: Geht das einfach so: ein AfD-Verbot? Was Sie nun wissen sollten – Lies Hier

Fragen & Antworten: Geht das einfach so: ein AfD-Verbot? Was Sie nun wissen sollten

Hohe Umfragewerte für die AfD und neue Enthüllungen um ein Geheimtreffen mit Rechtsextremen fachen die Diskussion um ein Verbotsverfahren erneut an. Wann ginge das? Wie ist der Stand? Ein Überblick.

Warum wird AfD-Verbot diskutiert?

Die Debatte ist nicht neu, wird aus aktuellem Anlass aber wieder geführt. Die jüngsten Enthüllungen um ein Geheimtreffen hochrangiger AfD-Politiker mit Neonazis haben für die Befürworter eines Verbots einmal mehr die extremistischen Tendenzen der Rechtsaußenpartei offenbart. Die guten Umfragewerte der AfD – und drei Landtagswahlen im Herbst – befeuern die Diskussion zusätzlich. 

Inzwischen wird die 2013 gegründete Partei in drei Bundesländern vom jeweiligen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft und bundesweit als „Verdachtsfall“ geführt. Im Verfassungsschutzbericht 2022 heißt es dazu, dass „schätzungsweise ein extremistisches Personenpotenzial von etwa 10.000 Personen innerhalb der AfD anzunehmen“ sei. Auch ein „ethnisch-kulturell geprägtes Volksverständnis“ sowie „fremden- und minderheitfeindliche und muslim- und islamfeindliche Positionen“ kämen in der Partei zum Ausdruck. Deswegen wird die Bundes-AfD als rechtsextremer „Verdachtsfall“ nun tiefergehend beobachtet. Die AfD wehrt sich jurstisch gegen die Einstufung und wirft dem Verfassungsschutz politische Motive vor.  

Wer will ein Verbotsverfahren, wer will es nicht?

Die einen sagen so, die anderen so. Klar ist nur: Die Frage wird kontrovers diskutiert. Die rechtlichen Hürden dafür sind hoch (mehr dazu gleich), die politischen Risiken eines solchen Schritts kaum abzusehen. 

Befürworter eines Verbots argumentieren, dass die AfD der Demokratie schaden würde. „Sie nutzt jedes Thema, um Menschen aufzustacheln“, sagte SPD-Co-Chefin Saskia Esken. „Das ist für mich ganz klar demokratiefeindlich.“ Esken fordert daher, ein Verbot „immer wieder“ zu prüfen. Subtext: Handeln, bevor es zu spät ist. So jedenfalls sieht es der Ex-Ostbeauftragte der Bundesregierung Marco Wanderwitz von der CDU – und zwar schon seit Langem. Bereits im Oktober sagte er, dass man es bei der AfD mit einer Partei zu tun habe, „die ernsthaft unsere freiheitliche Grundordnung und den Staat als Ganzes“ gefährde. „Darum ist es höchste Zeit, sie zu verbieten.“ 

Gegner führen vor allem die hohen rechtlichen Hürden eines Verbots an – und die möglichen Folgen, sollte ein Verfahren deswegen scheitern. Wie zum Beispiel FDP-Justizminister Marco Buschmann, der für diesen Fall einen „gewaltigen PR-Sieg“ der AfD prophezeit. Auch andere Kritiker befürchten, der Rechtsaußenpartei durch ein Verbotsverfahren (noch) mehr Auftrieb zu verschaffen. Daher müsse man sie politisch stellen, meint Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau von der Linken. Der aktuelle Ostbeauftragte und Wanderwitz-Nachfolger Carsten Schneider bringt es auf diese Formel: „Wenn wir eine Partei verbieten, die uns nicht passt, die in Umfragen aber stabil vorne liegt, dann führt das zu einer noch größeren Solidarisierung mit ihr.“ Der SPD-Politiker glaubt, die „Kollateralschäden“ wären „sehr hoch“. Und ein Verbot daher nicht der richtige Weg.

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Welche Voraussetzungen müssen für ein Parteiverbot erfüllt sein?

Die Hürden liegen hoch, auch Parteien werden von der Verfassung geschützt. Wann eine Partei „verfassungswidrig“ ist, wird in Artikel 21, Absatz 2 ausbuchstabiert: 

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig

Die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ ist die Summe vieler Teile, beispielsweise gehören die Unabhängigkeit der Gerichte und die Grund- und Menschenrechte dazu. In einem Verbotsverfahren müsste also zweifelsfrei bewiesen werden, dass eine Partei diese Grundordnung aktiv bekämpft.  

Wer entscheidet über ein Parteiverbot?

Einen Verbotsantrag können die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat stellen. Die Entscheidung, ob eine Partei verboten wird oder nicht, trifft aber das Bundesverfassungsgericht. So wollten die Mütter und Väter des Grundgesetzes verhindern, dass eine Regierung unerwünschte Konkurrenz einfach verbietet. Folglich steht am Anfang eine politische Entscheidung, die dann juristisch bewertet wird – ein Prozess, der langwierig sein kann.

Wurden schon Parteien verboten?

Ja, aber erst zweimal. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten, weil ihr eine Wesensverwandschaft mit Adolf Hitlers NSDAP attestiert wurde. 1956 wurde geurteilt, dass die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) eine „Diktatur der Proletariats“ errichten wollte. 

Hingegen zweimal gescheitert ist ein Verbotsverfahren gegen die NPD (heute: Die Heimat). Ein 2001 gestarteter Versuch wurde 2003 eingestellt, weil die Partei zu diesem Zeitpunkt von V-Leuten auch in Führungspositionen durchsetzt war. Ein zweites Verbotsverfahren wurde 2012 auf den Weg gebracht, das ebenfalls scheiterte. 2017 stellte das Verfassungsgericht zwar fest, die NPD vertrete „ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept“. Aber nach Einschätzung der Richter war die NPD – vereinfacht gesagt – schlicht zu klein und zu unbedeutend, um ihre Ziele auch durchsetzen zu können. 

Das zweite NPD-Verfahren dient Befürwortern wie Gegnern als Argumentationshilfe für ein AfD-Verbot. Die einen sagen, dass es auch im Fall der AfD schiefgehen würde. Die anderen sagen, dass die AfD inzwischen weitaus größer als die NPD ist und somit ihre Ziele auch durchsetzen könnte. Was trifft zu? Und welche Konsequenzen müssen daraus gezogen werden? Das wird nun diskutiert.