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Millionen-Klage: Vergleichsvorschlag: Gericht vertagt Pechstein-Prozess

Seit 15 Jahren kämpft Claudia Pechstein juristisch gegen eine Doping-Sperre. Das Oberlandesgericht München befasst sich erneut mit dem Fall. Im Raum steht nun ein Vergleichsvorschlag.

Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein muss weiter auf einen Abschluss ihres Millionen-Prozesses gegen den Eislauf-Weltverband warten. Bei der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München wurde eine Entscheidung vertagt. Die Isu lehnte einen vom Richter angeregten Vergleich zunächst ab. Vor dem 29. Zivilsenat wird die Klage der 52 Jahre alten Berlinerin auf Schadenersatz und Schmerzensgeld für eine 2009 ihrer Meinung nach zu Unrecht verhängte zweijährige Doping-Sperre verhandelt (Az. U 1110/14 Kart.). 

Pechstein fordert von der Isu eine Summe von fast 8,4 Millionen Euro. Sollten sich Pechstein und die Isu nicht außergerichtlich einigen, wird der Prozess nach Angaben des Richters am 13. Februar 2025 fortgesetzt.

Pechstein und ihre Anwälte hatten sich gesprächsbereit gezeigt und waren zu finanziellen Abstrichen bis zur Hälfte der geforderten Summe bereit. „Räumt die Isu öffentlich ein, dass es falsch war, mich zu sperren, bin ich zu einem Vergleich bereit. Ansonsten erwarte ich ein Urteil im Namen des Volkes“, sagte die Sportlerin vor Gericht.

Gericht erklärt Vorgehen für Vergleich

Ein juristischer Berater des Weltverbandes erklärte, dass es weder eine Entschuldigung geben werde noch ein Bekenntnis, Unrecht getan zu haben. Überdies sei es ausgeschlossen, die von Pechstein geforderte Summe zu zahlen. Der Isu-Berater drohte der Olympiasiegerin, dass die juristische Auseinandersetzung noch viele Jahre weitergehen könnte, sollte sie nicht einlenken. Die Anwälte der Isu gaben an, sich erst mit der Verbandsführung beraten zu wollen.

Auf Vorschlag des Gerichts hat sich die Isu bereiterklärt, bis zum 14. November eine Ehrenerklärung zu formulieren. Anschließend hat Claudia Pechstein drei Wochen Zeit zu entscheiden, ob sie damit einverstanden ist. Sollte eine Übereinstimmung gefunden werden, darf die Sportlerin einen zu zahlenden Betrag zur Abgeltung der Klageforderung vorschlagen, gab der Richter zu Protokoll.