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Disziplinarklage: Gericht vertagt Verhandlung über AfD-Politiker Jens Maier

Als Richter darf der AfD-Politiker Jens Maier seit Jahren nicht mehr arbeiten. In einem aktuellen Verfahren geht es um seine Entfernung aus dem Richterdienst. Und damit um seine Pensionsansprüche.

Seit Jahren ist der umstrittene Richter und AfD-Politiker Jens Maier Sachsens Justizministerium ein Dorn im Auge. Vor zwei Jahren wurde er bereits vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Jetzt will das Ministerium den heute 62-Jährigen komplett aus dem Richterdienst entfernen und hat eine weitere Disziplinarklage erhoben, die am Vormittag am Dienstgericht für Richterinnen und Richter in Leipzig verhandelt wird. Würde Maier vor Gericht unterliegen, so würde er seine Ansprüche auf Pensionszahlungen verlieren und müsste gesetzlich nachversichert werden.

Zeugen zu umstrittener Rede über Massenmörder geladen 

Die Verhandlung wurde nach zweistündiger Sitzung vertagt, ein weiterer Termin für den 28. November angesetzt. Grund dafür sei die geplante Vernehmung zweier Zeugen, die für das Dienstgericht von großer Bedeutung sei, begründete die Vorsitzende. 

Unter anderem bezieht sich die Disziplinarklage auf Äußerungen Maiers vom April 2017. Damals soll er über die Gewalttaten des norwegischen Terroristen Anders Breivik öffentlich geäußert haben, dieser sei „aus Verzweiflung“ zum Massenmörder geworden. Die beiden nun geladenen Zeugen waren bei Maiers Rede in einer Gaststätte anwesend und sollen dazu befragt werden – Mitschnitte oder ein Manuskript der Rede gibt es nach Angaben des Gerichts nicht.

Vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft

Der aus Bremen stammende Maier war seit 1992 im Justizdienst tätig, zunächst als Staatsanwalt und später auch als Richter in Dresden. Von 2017 bis 2021 saß er für die AfD im Bundestag. Der sächsische Verfassungsschutz stufte ihn 2020 als rechtsextrem ein. 

Weil er nicht mehr in den folgenden Bundestag gewählt wurde, wollte Maier zurück in sein Richteramt. Zunächst wurde er dem Amtsgericht Dippoldiswalde zugewiesen. Nach einer ersten Klage vor dem Dienstgericht wurde Maier im Dezember 2022 vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Das Gericht  begründete dies mit rassistischen und abwertenden Äußerungen Maiers unter anderem in sozialen Medien. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte im Oktober 2023 die Entscheidung, dass Maier nicht mehr als Richter arbeiten darf.

Menschenverachtender Post über ZDF-Journalistin Slomka

In der jetzigen Klage wirft das Ministerium ihm eine „schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten“ in seinem früheren Richteramt vor. Neben den Äußerungen über Breivik soll er über die ZDF-Journalistin Marietta Slomka auf seiner offiziellen AfD-Facebook-Seite geschrieben haben: „GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!“. Dadurch habe Maier gegen das Mäßigungsgebot und die Verfassungstreuepflicht verstoßen, heißt es in der Klagebegründung.

Maier weist Vorwürfe zurück

Maier wies in der mündlichen Verhandlung den Vorwurf zurück, den Post über die Journalistin verfasst zu haben. „Ich habe keine Ahnung, woher der Post kam. Ich habe auch meine damaligen Mitarbeiter befragt. Der Post kam aus dem Dunklen“, sagte der 62-Jährige. Zu den Vorwürfen über die angeblichen Aussagen über Breivik äußerte er sich zunächst nicht.